So lautet die Entscheidung der Regionaldirektion für öffentliche Finanzen der Ile-de-France und Paris vom 22. März 2024:
“Aus der Überprüfung im Rahmen eines Steuerrulings (vorgängig eingeholte verbindliche Auskunft bei der zuständigen Steuerbehörde) geht hervor, dass der Verein ‘Commission des citoyens pour les droits de l’Homme France’ (Bürgerkommission für Menschenrechte Frankreich) unter den Artikel 200 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 238bis Absatz 1 Buchstabe a des französischen Steuergesetzbuchs (CGI) fällt.”
Die Commission des Citoyens pour les Droits de l’Homme (CCHR-Frankreich) kämpft für die Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf dem Gebiet der Psychiatrie und der psychischen Gesundheit in Frankreich. Sie setzt sich dafür ein, dass Frankreich sich in Richtung eines auf den Menschenrechten basierenden und mit diesem konformen System im Bereich der psychischen Gesundheit bewegt.
CCHR-Frankreich fordert die Einhaltung der Grundfreiheiten im Bereich Psychische Gesundheit in Frankreich. Die Grundrechte in der Psychiatrie sind dann durchgesetzt, wenn die französische Gesetzgebung und die internationalen Menschenrechtskonventionen in der Psychiatrie eingehalten werden.
CCHR-Frankreich ist der gemeinnützigen Organisation nach US-amerikanischem Recht (nonprofit organization) «Citizens Commission on Human Rights International» angeschlossen. Diese Organisation wurde 1969 von der Scientology Kirche und Dr. Thomas Szasz, einem emeritierten Professor für Psychiatrie, zu einer Zeit begründet, als Patienten in Anstalten eingesperrt und aller verfassungsmässigen, bürgerlichen und Menschenrechte beraubt wurden. Diese Organisation hat inzwischen mehr als 250 lokale Organisationen in über 30 Ländern ins Leben gerufen. CCHR-Frankreich wurde 1974 in Frankreich als Verein gegründet.
CCHR ist eine unpolitische, nicht religiöse gemeinnützige Organisation und setzt sich für eine Reform der Psychiatrie ein, die die Würde der Patienten vor allen Formen des Missbrauchs durch menschenrechtswidrige Methoden oder Praktiken schützt.
Nach Ansicht der Steuerbehörden erfüllt CCHR-Frankreich alle Voraussetzungen für eine gemeinnützige Organisation, da der Verein nicht gewinnorientiert ist, seine Verwaltung uneigennützig ist und seine Tätigkeit nicht einem begrenzten Personenkreis zugutekommt.
Mehr dazu finden Sie direkt hier:
International : www.cchr.org
Frankreich : www.cchr.fr
CCHR ist auch in der Schweiz aktiv : www.cchr.ch